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   BVerwG, 03.02.1982 - 6 C 194.80   

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BVerwG, 03.02.1982 - 6 C 194.80 (https://dejure.org/1982,861)
BVerwG, Entscheidung vom 03.02.1982 - 6 C 194.80 (https://dejure.org/1982,861)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Februar 1982 - 6 C 194.80 (https://dejure.org/1982,861)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Dienstreise - Ausgangspunkt - Endpunkt - Sparsamkeitsgebot - Ende der Dienstreise - Streit über die Höhe zu gewährender Reisekosten - Erstattungsfähigkeit von Taxikosten - Anforderungen an den Ausgangspunkt und den Endpunkt einer Dienstreise - Notwendigkeit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BRKG § 3 Abs. 2, § 5 Abs. 5, § 7

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 65, 14
  • DÖV 1982, 870
  • RiA 1983, 48
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 18.02.1980 - 6 C 108.78

    Beamter - Reisekostenvergütung - Dienstort - Wohnort - Erledigung eines

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1982 - 6 C 194.80
    Diese Erwägungen finden in dem Grundsatz, daß zusätzliche Kosten der Lebensführung, die dem Beamten dadurch entstehen, daß er seine Wohnung außerhalb des Dienstortes genommen hat, regelmäßig zu seinen Lasten gehen (vgl.Urteil des erkennenden Senats vom 18. Februar 1980 - BVerwG 6 C 108.78 - [BVerwGE 60, 56 [BVerwG 18.02.1980 - 6 C 108/78] = DÖD 1980, 167 = ZBR 1981, 129]), keine Grundlage.

    Aus dem bereits erwähntenUrteil des erkennenden Senats vom 18. Februar 1980 - BVerwG 6 C 108.78 - (a.a.O.) ergibt sich nichts Gegenteiliges; denn es betrifft einen anderen Sachverhalt.

  • BVerwG, 16.07.1970 - II C 32.68

    Reisekostenvergütung bei Tätigkeit für die BRD - Rechtsstellung der Mitglieder

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1982 - 6 C 194.80
    Denn mit der reisekostenrechtlichen Gleichstellung von Wohnung und Dienststelle als möglichem Ausgangs- und Endpunkt einer Dienstreise in § 7 BRKG gibt das Bundesreisekostengesetz zu erkennen, daß der nicht am Dienstort wohnende Beamte weder gezwungen werden soll, Dienstreisen stets an der Dienststelle anzutreten und zu beenden, noch mit den Mehrkosten belastet werden soll, die daraus erwachsen, daß er eine Dienstreise ohne Verstoß gegen die sonstigen Vorschriften des Reisekostenrechts und die dieses Rechtsgebiet prägenden Leitgedanken (vgl. dazu BVerwGE 36, 33 [37]) an seiner Wohnung antritt und dort beendet.
  • BVerwG, 21.06.1989 - 6 C 4.87

    Dienstreise - Reisekostenrechtliches Sparsamkeitsgebot - Fürsorgepflicht des

    Allgemein bestimmt sich der reisekostenrechtlich maßgebende Ausgangs- und Endpunkt der Dienstreise im Blick auf den dieses Rechtsgebiet beherrschenden Sparsamkeitsgrundsatz danach, zwischen welchen dieser Punkte die Dienstreise mit dem geringsten Aufwand an Zeit und Kosten durchgeführt werden kann, ohne daß dienstliche Belange beeinträchtigt werden (BVerwGE 65, 14 [BVerwG 03.02.1982 - 6 C 194/80]).

    Insoweit findet es - wie das Berufungsgericht mit Recht hervorgehoben hat - in der Fürsorgepflicht eine Grenze, jenseits derer es dem Dienstherrn verboten ist, den Dienstreisenden im Interesse der Einsparung von Reisekosten finanziellen oder persönlichen Belastungen auszusetzen, die nicht in einem angemessenen Verhältnis zu der zu erzielenden Kostenersparnis stehen (BVerwGE 65, 14 [BVerwG 03.02.1982 - 6 C 194/80]).

  • BVerwG, 24.04.2008 - 2 C 14.07

    Dienstreise; Ausgangs- und Endpunkt; Geschäftsort; Dienstort; Dienststelle;

    Der Beamte braucht die Dienststelle nicht ausschließlich aus reisekostenrechtlichen Gründen aufzusuchen (Urteile vom 3. Februar 1982 - BVerwG 6 C 194.80 - BVerwGE 65, 14 und vom 21. Juni 1989 - BVerwG 6 C 4.87 - BVerwGE 82, 148 ).
  • BVerwG, 13.09.2005 - 2 WD 31.04

    Befehl; Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit; Zentrale Dienstvorschrift;

    Im Dienstreisekostenrecht ist dementsprechend seit langem anerkannt, dass der Sparsamkeitsgrundsatz verlangt, eine Dienstreise mit dem geringsten Aufwand an Zeit und Kosten durchzuführen, ohne dass dienstliche Belange beeinträchtigt werden (vgl. u.a. Urteile vom 3. Februar 1982 - BVerwG 6 C 194.80 - <BVerwGE 65, 14 [16, 17]> und vom 21. Juni 1989 - BVerwG 6 C 4.87 - <BVerwGE 82, 148 [151]>).

    Danach ist es unzulässig, den Dienstreisenden im Interesse der Einsparung von Reisekosten finanziellen und persönlichen Belastungen auszusetzen, die nicht in einem angemessenen Verhältnis zu der zu erzielenden Kostenersparnis stehen (vgl. zur Rechtslage im Beamtenrecht u.a. Urteile vom 3. Februar 1982 - BVerwG 6 C 194.80 - und vom 21. Juni 1989 - BVerwG 6 C 4.87 - ).

  • BVerwG, 17.11.2008 - 2 B 73.08

    Kürzung der Reisekostenvergütung um die fiktiven Aufwendungen für Fahrten

    Der Beamte braucht die Dienststelle nicht ausschließlich aus reisekostenrechtlichen Gründen aufzusuchen (Urteile vom 3. Februar 1982 BVerwG 6 C 194.80 BVerwGE 65, 14 und vom 21. Juni 1989 BVerwG 6 C 4.87 BVerwGE 82, 148 ).".
  • BVerwG, 06.11.2012 - 5 A 2.12

    Abordnung; Kommandierung; Gleichheitssatz; Höchstbetrag; absoluter -;

    Das Sparsamkeitsprinzip findet andererseits in der Fürsorgepflicht des Dienstherrn eine Grenze, jenseits derer es diesem verboten ist, den Trennungsgeldberechtigten im Interesse der Einsparung von Tagegeld finanziellen oder persönlichen Belastungen auszusetzen, die nicht in einem angemessenen Verhältnis zu der zu erzielenden Kostenersparnis stehen (Urteil vom 3. Februar 1982 - BVerwG 6 C 194.80 - BVerwGE 65, 14 ).
  • BVerwG, 20.11.2001 - 10 A 2.01

    Fürsorgepflicht des Dienstherrn als Maßstab für einer Beurteilung der

    Bei der Prüfung ist in Rechnung zu stellen, dass das Reisekostenrecht vom Grundsatz der Sparsamkeit beherrscht wird (Urteil vom 3. Februar 1982 - BVerwG 6 C 194.80 - BVerwGE 65, 14 ).

    Er findet in der Fürsorgepflicht des Dienstherrn eine Grenze, jenseits derer es diesem verboten ist, den Trennungsgeldberechtigten im Interesse der Einsparung von Tagegeld finanziellen oder persönlichen Belastungen auszusetzen, die nicht in einem angemessenen Verhältnis zu der zu erzielenden Kostenersparnis stehen (Urteil vom 3. Februar 1982, a.a.O.).

  • BVerwG, 27.08.1990 - 6 P 26.87

    Kein Anspruch auf Reisekostenerstattung bei Ablehnung der unentgeltlichen

    Er findet vielmehr in der Fürsorgepflicht des Dienstherrn eine Grenze, jenseits derer es ihm verboten ist, den Dienstreisenden im Interesse der Einsparung von Reisekosten finanziellen oder persönlichen Belastungen auszusetzen, die nicht in einem angemessenen Verhältnis zu der zu erzielenden Kostenersparnis stehen (vgl. BVerwGE 65, 14 [BVerwG 03.02.1982 - BVerwG 6 C 194.80] ), mithin die Benutzung des angebotenen Beförderungsmittels unzumutbar erscheinen lassen.
  • BVerwG, 25.03.1991 - 10 B 2.91

    Rechtsmittel

    Das Berufungsgericht hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu der wortgleichen Regelung in § 7 BRKG (Urteil vom 3. Februar 1982 - BVerwG 6 C 194.80 - <ZBR 1982 S. 318>) zutreffend ausgeführt, daß durch § 7 LRKG NW nicht festgelegt wird, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Dienstreise an der Wohnung oder an der Dienststelle zu beginnen oder zu beenden ist.

    Die von der Beschwerde behauptete Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 3. Februar 1982 - BVerwG 6 C 194.80 - (ZBR 1982, 318) liegt nicht vor.

    Eine Abweichung vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Februar 1982 (a.a.O.) kommt somit nicht in Betracht.

  • BVerwG, 05.02.2002 - 10 A 1.01
    Bei dieser Prüfung ist in Rechnung zu stellen, dass das Reisekostenrecht vom Grundsatz der Sparsamkeit beherrscht wird (Urteil vom 3. Februar 1982 - BVerwG 6 C 194.80 - BVerwGE 65, 14 [BVerwG 03.02.1982 - 6 C 194/80]).

    Er findet in der Fürsorgepflicht des Dienstherrn eine Grenze, jenseits derer es diesem verboten ist, den Dienstreisenden im Interesse der Einsparung von Tagegeld finanziellen oder persönlichen Belastungen auszusetzen, die nicht in einem angemessenen Verhältnis zu der zu erzielenden Kostenersparnis stehen (vgl. Urteil vom 3. Februar 1982, a.a.O.).

  • VG Stuttgart, 16.12.2010 - 1 K 4289/09

    Wegstreckenentschädigung für im Außendienst tätigen Konzernbetriebsprüfer

    Allgemein bestimmt sich der reisekostenrechtlich maßgebende Ausgangs- und Endpunkt der Dienstreise im Blick auf den dieses Rechtsgebiet beherrschenden Sparsamkeitsgrundsatz danach, zwischen welchen dieser Punkte die Dienstreise mit dem geringsten Aufwand an Zeit und Kosten durchgeführt werden kann, ohne dass dienstliche Belange beeinträchtigt werden (BVerwGE 65, 14 ).

    Insoweit findet es - wie das Berufungsgericht mit Recht hervorgehoben hat - in der Fürsorgepflicht eine Grenze, jenseits derer es dem Dienstherrn verboten ist, den Dienstreisenden im Interesse der Einsparung von Reisekosten finanziellen oder persönlichen Belastungen auszusetzen, die nicht in einem angemessenen Verhältnis zu der zu erzielenden Kostenersparnis stehen (BVerwGE 65, 14 )".

  • BVerwG, 12.10.1993 - 2 WDB 15.92

    Wehrrecht - Pflichtverletzung - Delegation - Letztverantwortung -

  • BVerwG, 10.11.1992 - 10 C 2.91

    Reisekostenpauschvergütung; Teilzeitbeschäftigung; Gleichheitssatz; Anspruch auf

  • VG Karlsruhe, 19.02.2015 - 9 K 842/14

    Reisekostenerstattung an Lehrer trotz Verzichts

  • OVG Sachsen, 11.07.2016 - 2 A 497/13

    Dienstreiseanordnung; Wohnort; Dienststätte

  • VG Düsseldorf, 17.02.2006 - 13 K 9196/03

    Anspruch auf Gewährung zusätzlicher Reisekostenvergütung ; Reisen zur Erledigung

  • VG Regensburg, 05.10.2009 - RN 8 K 09.1068

    Reisekosten für eine Dienstreise

  • VG Düsseldorf, 25.08.2014 - 23 K 4654/13

    Feststellungsklage; Feststellungsinteresse; keine Subsidiarität; Unfallfürsorge;

  • OVG Niedersachsen, 08.08.1995 - 5 L 5769/94

    Beamter; Reisekosten; Triftiger Grund; Nichtinanspruchnahme eines Hotelzimmers

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.05.2009 - 2 A 11376/08

    Heimarbeitsplatz; Dienststätte; Dienstverrichtung; Fahrtkosten; dienstlich

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2012 - 20 A 2916/11

    Anspruch eines Beschäftigten der Staatsanwaltschaft auf eine sog. große

  • VG Potsdam, 14.05.2013 - 21 K 2495/12

    Personalvertretungsrecht der Länder

  • VG Düsseldorf, 25.01.2016 - 23 K 2262/15
  • BVerwG, 25.06.1986 - 6 C 101.84

    Zulässigkeit von Aufwandsvergütungvoller Reisekostenvergütung - Mehraufwendungen

  • VG Minden, 28.05.2015 - 4 K 1881/12

    Erstattung von Übernachtungskosten anlässlich der Teilnahme an der mündlichen

  • VG Minden, 28.05.2015 - 4 K 2102/14

    Erstattung von Übernachtungskosten anlässlich der Teilnahme an der mündlichen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.11.2000 - 2 A 10748/00
  • VG Mainz, 12.06.2003 - 6 K 160/03

    Reisekostenerstattung eines Beamten - Kantine nicht gefunden

  • VG Mainz, 12.06.2003 - 6 K1 60/03

    Reisekostenerstattung eines Beamten - Kantine nicht gefunden

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